Bodo Oepen, Gründungsvorstand, 1. Vorsitzender
Stellenbeschreibung:
Position: Erster Vorsitzender
Berichtsweg: An den Vorstand
Überblick: Der erste Vorsitzende eines gemeinnützigen Spendenvereins trägt die Hauptverantwortung für die Führung des Vereins. Diese Position erfordert eine engagierte, strategische und visionäre Führungspersönlichkeit, die in der Lage ist, die Mission des Vereins zu fördern, Ressourcen zu mobilisieren und das Vertrauen von Mitgliedern, Spendern und der Gemeinschaft zu gewinnen.
Hauptaufgaben und Verantwortlichkeiten:
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Strategische Führung:
- Entwicklung und Implementierung der langfristigen Vision und strategischen Ziele des Vereins.
- Führung der jährlichen strategischen Planung und Evaluierung.
- Förderung von Innovationen und neuen Initiativen zur Erreichung der Vereinsziele.
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Repräsentation und Öffentlichkeitsarbeit:
- Offizielle Vertretung des Vereins nach außen, einschließlich Medienauftritten, öffentlichen Reden und bei wichtigen Veranstaltungen.
- Aufbau und Pflege von Beziehungen zu Schlüsselpartnern, Förderern, öffentlichen und privaten Institutionen sowie der breiten Öffentlichkeit.
- Präsentation des Vereins und seiner Erfolge gegenüber aktuellen und potenziellen Spendern.
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Vorstandsführung:
- Leitung der Vorstandssitzungen und Sicherstellung einer effektiven Kommunikation und Zusammenarbeit innerhalb des Vorstands.
- Förderung einer Kultur der Transparenz, Verantwortlichkeit und Beteiligung.
- Sicherstellung, dass der Vorstand gut informiert ist und fundierte Entscheidungen treffen kann.
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Finanzielle Überwachung und Fundraising:
- Überwachung der finanziellen Gesundheit des Vereins und Sicherstellung einer verantwortungsvollen Budgetverwaltung.
- Leitung und Unterstützung von Fundraising-Aktivitäten, einschließlich Großspendenkampagnen und Partnerschaften.
- Berichterstattung über die finanzielle Lage des Vereins an den Vorstand und andere Interessengruppen.
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Organisationsentwicklung:
- Unterstützung und Überwachung der Arbeit des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin und des Führungsteams.
- Förderung der professionellen Entwicklung und des Engagements von Mitarbeitern und ehrenamtlichen Helfern.
- Sicherstellung einer effektiven Organisationsstruktur und Arbeitskultur.
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Programmüberwachung und Evaluierung:
- Sicherstellung der Umsetzung und Wirksamkeit der Vereinsprogramme.
- Überwachung und Evaluierung der Programmleistung und -ergebnisse.
- Förderung kontinuierlicher Verbesserungen und Anpassungen der Programme basierend auf Evaluierungsergebnissen.
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Rechtliche und ethische Verantwortung:
- Sicherstellung der Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften und ethischen Standards.
- Überwachung der Einhaltung von Vereinsstatuten, internen Richtlinien und externen Auflagen.
- Verantwortung für die Einhaltung von Transparenz- und Rechenschaftsstandards gegenüber Mitgliedern und Spendern.
Qualifikationen und Fähigkeiten:
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Erfahrung und Kenntnisse:
- Umfangreiche Führungserfahrung, idealerweise in einer gemeinnützigen Organisation oder in vergleichbaren Bereichen.
- Nachweisliche Erfahrung im Fundraising und in der Öffentlichkeitsarbeit.
- Gute Kenntnisse in Finanzmanagement und Budgetierung.
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Persönliche Fähigkeiten:
- Ausgezeichnete Kommunikations- und Präsentationsfähigkeiten.
- Strategisches Denken und die Fähigkeit, Visionen in konkrete Pläne umzusetzen.
- Hohe Integrität und Engagement für die Mission und Werte des Vereins.
- Starke zwischenmenschliche Fähigkeiten und die Fähigkeit, Netzwerke aufzubauen und zu pflegen.
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Bildung:
- Hochschulabschluss in einem relevanten Bereich (z.B. Non-Profit-Management, Betriebswirtschaft, Sozialwissenschaften) oder vergleichbare Qualifikationen.
Arbeitsumfang: Die Position erfordert eine erhebliche Zeitverpflichtung, einschließlich der Teilnahme an monatlichen Vorstandssitzungen, strategischen Planungsmeetings, Fundraising-Events und anderen wichtigen Vereinsveranstaltungen. Flexibilität und die Bereitschaft zu gelegentlichen Reisen sind erforderlich.
Vergütung: Die Tätigkeit des ersten Vorsitzenden ist in der Regel ehrenamtlich. Eventuell anfallende Reisekosten und Auslagen können nach Absprache erstattet werden.
Recht